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Wo gibt es zusätzliche Informationen
zur Barrierefreiheit im Land Berlin?

Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit

 

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Aktives Museum

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
www.aktives-museum.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. Mai 2025 erstellt.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 12.05.2025 überprüft.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

1. Barriere: Nicht-Text Inhalt
a) Beschreibung:
Nicht alle Bilder und Bedienelemente sind mit Alternativtexten ausgewiesen oder besitzen aussagekräftige Alternativtexte.
(Anforderung 9.1.1.1 der EN 301 549)
b) Maßnahmen:
Für Bilder und Bedienelemente werden Alternativtexte erarbeitet und sukzessive ergänzt.
c) Zeitplan:
Behebung bis Mitte 2026 geplant.
d) Barrierefreie Alternative:
Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte unterstützen.

2. Barriere: Links
a) Beschreibung:
Die Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder fehlerhaft.
(Anforderung nach 9.2.4.4 der EN 301 549)
b) Maßnahmen:
Die Benennung der Links wird überarbeitet.
c) Zeitplan:
Behebung bis Mitte 2026 geplant.
d) Barrierefreie Alternative:
Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte unterstützen.

3. Barriere: PDF-Dokumente
a) Beschreibung:
Die eingestellten PDF-Dokumente zum Herunterladen sind nicht barrierefrei.
(Anforderung nach § 3 Abs. 3 BIKTG i. V. m. § 3 Abs. 3 BITV 2.0)
b) Maßnahmen:
Eingestellte PDF-Dokumente werden, soweit sie nicht Teile eines Archivs sind, barrierefrei überarbeitet. Bis zur Fertigstellung wird die Barrierefreiheit und Nicht-Barrierefreiheit der PDF-Dokumente gekennzeichnet.
c) Zeitplan:
Behebung ab Ende Mitte 2026 geplant.
d) Barrierefreie Alternative:
Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte unterstützen.


Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Webseite oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson

Kaspar Nürnberg (Geschäftsführung)

Aktives Museum
Faschismus und Widerstand in Berlin e.V.

Stauffenbergstraße 13-14
D-10785 Berlin
Telefon +49 (0)30 26 39 890-39
Mail: info(at)aktives-museum.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular:

https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:

https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit